Der Firma Igeltec Computer Inhaber Jürgen Hein, Numerianstr.8a,54294 Trier im nachfolgenden Igeltec Computer genannt.
Allen Lieferungen und Leistungen liegen die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als akzeptiert. Entgegenstehende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn diese ausdrücklich und schriftlich mit Igeltec Computer vereinbart sind. Jegliche Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind unwirksam, soweit sie nicht schriftlich von Igeltec Computer bestätigt worden sind. Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB nur auf bestimmte Käufergruppen zutreffen, so werden diese wie folgt definiert: Ist der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, des öffentlichen Sondervermögens oder tritt er als Gewerbetreibender gegenüber Igeltec Computer auf, so wird dieser im Folgenden Gewerbetreibender genannt. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des §13 BGB, so wird dieser im Folgenden als Endverbraucher bezeichnet.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Igeltec Computer eine Bestellung des Käufers schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden. Igeltec Computer behält sich ausdrücklich vor, einen Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen. Änderungen von Leistungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von Igeltec Computer zumutbar sind. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhersehbare Termin- und Preisänderungen eintreten können.
Alle Preise im Versandhandel verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung sowie der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Bar-Nachnahme nach unserer Wahl ausdrücklich vorbehalten. Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind stets unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Igeltec Computer genannten Preise. Zusätzliche Leistungen die vom Kunden gewünscht werden und die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt. Preisveränderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen Igeltec Computer zur Preisanpassung.
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Wird eine Lieferfrist vereinbart, beginnt sie am Tage der Absendung unserer schriftlichen Bestätigung, jedoch nicht bevor alle vom Kunden zu erbringende Leistungen, etwa Informationsbeschaffungen, vorliegen. Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt. Bei Lieferverträgen gelten jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die Igeltec Computer nicht zu vertreten hat. Hierzu zählen insbesondere Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden, Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder wegen Verdienstausfalls verlangen. Igeltec Computer ist in diesem Fall berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich Igeltec Computer nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Für Endverbraucher gilt die Frist des Widerrufs- und Rückgaberechtes.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald die Ware an den Kunden oder dessen Beauftragten - bei Versendung an die den Transport ausfahrende Person - übergeben worden ist oder zwecks Versendung unseren Betrieb verlassen hat. Igeltec Computer versichert zu versendende Ware auf Kosten des Käufers, wenn diese den Wert von 500.00 Euro übersteigt. Bei Sendungen an Igeltec Computer trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei Igeltec Computer. Die für die durch die Versendung an Igeltec Computer entstehenden Kosten hat grundsätzlich der jeweilige Versender zu tragen. Ausgenommen hiervon ist der Fall des Widerrufs durch den Käufer, der im Einzelnen im folgenden Absatz ausgeführt wird. Angelieferte Ware ist sofort bei Erhalt auf sichtbare äußere Beschädigungen (Transportschaden) zu untersuchen und nach Möglichkeit beim Anlieferer zu reklamieren. Sollte eine Überprüfung der Lieferung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit eine Differenz ergeben, so hat der Käufer dieses Igeltec Computer umgehend schriftlich mitzuteilen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die über Kommunikationsmittel, wie E-Mail, Internet, Tele- und Mediendienste abgeschlossenen Verträge innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden können. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Widerrufsfrist nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Er muss schriftlich, oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger, oder durch Rücksendung der Ware an Igeltec Computer erfolgen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs bzw. der rechtzeitigen Absendung der Ware auf Kosten von Igeltec Computer (Anschrift siehe oben). Die Rücksendekosten bis 40 Euro Warenwert trägt der Endverbraucher. Nach §312 d Abs. 4 BGB besteht kein Widerrufsrecht für folgende Produkte: Komplettsysteme, die nach Ihren Vorgaben erstellt wurden, sowie entsiegelte Software. Nach Eingang Ihres Widerrufs sind wir verpflichtet eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten. Sie sind im Gegenzug verpflichtet die Ware zurückzusenden.
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung zahlbar. Soweit nichts vereinbart wurde, ist die Rechnung in bar auszugleichen. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die ältere Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und erst zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist Igeltec Computer zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen von Igeltec Computer gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn Igeltec Computer konkrete Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält Igeltec Computer weiter am Vertrag fest, so können auf Anforderung, Vorauszahlungen, Bankbürgschaften oder Sicherheitsleistungen verlangt werden. Igeltec Computer steht weiter das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Verzugszinsen sind in Höhe der uns berechneten Bankkreditzinsen oder nach unserer Wahl in Höhe von 8 % (Unternehmer), bzw. 5 % (Verbraucher) über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu zahlen. Igeltec Computer ist berechtigt, Forderungen abzutreten.
Igeltec Computer behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Wird die von Igeltec Computer gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Gewerbetreibende schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der erforderlichen Sorgfalt für Igeltec Computer. Der Gewerbetreibender ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht in Verzug befindet. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Gewerbetreibender bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an Igeltec Computer ab. Igeltec Computer ermächtigt den Gewerbetreibenden widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Gewerbetreibender seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware hat der Gewerbetreibende auf das Eigentum von Igeltec Computer hinzuweisen und uns darüber hinaus unverzüglich zu benachrichtigen. Der Gewerbetreibende hat Zugriffe Dritter soweit ihm dies möglich ist, abzuwehren und die Kosten dafür zu tragen. Bei Zahlungsverzug - insbesondere nach fehlender Deckung eines Schecks - ist Igeltec Computer berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume, auch durch Beauftragte, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes hat der Gewerbetreibende zu tragen. Der Gewerbetreibende verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung von Igeltec Computer die erhaltene Ware auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von Igeltec Computer gelieferten Produkte 24 Monate, soweit nachfolgend keine entgegenstehende Regelung getroffen wurde. Erweiterte und verlängerte Herstellergarantien, die über diese Frist hinaus gehen, gibt Igeltec Computer selbstverständlich an den Käufer weiter. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Für eine Nachlieferung ist Igeltec Computer eine angemessene Frist zu gewähren. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil zur unverzüglichen Behebung des Mangels in Original-Verpackung mit vollständigem Zubehör verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung an Igeltec Computer zu schicken. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er seine Gewährleistungsrechte nicht in Anspruch nehmen. Stimmt Igeltec Computer einer Rückgängigmachung zu oder übersendet dem Käufer ein Austauschgerät, so ist Igeltec Computer berechtigt, dem Käufer das bei Übersendung des defekten Gerätes fehlende Zubehör zum Verkaufspreis in Rechnung zu stellen, bzw. von einer eventuell erteilten Gutschrift in Abzug zu bringen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Igeltec Computer über. Werden Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von Igeltec Computer oder dem Hersteller der Ware nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Hat der Kunde Igeltec Computer wegen Gewährleistungsansprüchen in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorgelegen hat oder der geltend gemachte Mangel auf einem Umstand beruht, der uns nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde uns alle hierdurch entstandenen Kosten zu ersetzen, wenn er unsere Inanspruchnahme zu vertreten hat. Als Aufwandsentschädigung zugunsten von Igeltec Computer gilt eine Pauschale in Höhe von EURO 59,90,-, oder gegen Nachweis ein sich ergebender angemessener höherer Betrag als vereinbart. Darüber hinaus gilt die Aufwandspauschale als vereinbart, wenn die Ware zwar innerhalb der Gewährleistungsfrist eingesandt wird, jedoch kein Fehler feststellbar ist, ein Kostenvoranschlag abgelehnt wird oder keine Reaktion auf den Kostenvoranschlag erfolgt, falsche bzw. keine Garantieunterlagen eingesandt werden oder eine mechanische - nicht auf einen Transportschaden beruhende - Beschädigung vorliegt. Grund hierfür ist der bei Igeltec Computer entstehende Verwaltungs- und Arbeitsaufwand. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer die von Igeltec Computer gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf Igeltec Computer zu verweisen. Die Gewerbetreibenden betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben unberührt. Sollte im Rahmen der Reparatur Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien beschränkt, wobei wir darauf hinweisen, dass ein Kunde grob fahrlässig handelt, wenn er es unterlässt, eine tägliche Datensicherung bei wichtigen Daten durchzuführen. Ist der Käufer Gewerbetreibender, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch Igeltec Computer schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt.
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf diese weder kopieren noch anderen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, dass auch Originaldisketten der Softwarehersteller von Computerviren befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, dass Kundengeräte nicht durch uns mit derartigen Computerviren infiziert werden. Es ist jedoch nach dem heutigen Wissensstand nicht möglich, alle Mutationen dieser Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch uns auf ein Gerät übertragen worden sein, so haften wir nur insoweit wir diesen vorsätzlich oder grob fahrlässig verbreitet haben. Der Kunde stellt uns davon frei, original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit uns von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht wurden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensverursachung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss haftet Igeltec Computer nur, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.Der Auftraggeber hat vor Beginn der Arbeiten an der EDV-Anlage und Zubehör eine Datensicherung durchzuführen. Für Datenverlust oder Datenbeschädigung haftet in keiner Form Igeltec Computer. Durch Ausfall der Hard- oder Software entstandenen Schäden jeglicher Art, haftet nicht Igeltec Computer. Der Auftraggeber stellt Igeltec Computer von jeglicher Haftung und Ansprüchen Dritter frei.
Die Haftung bei Datenverlust, der durch Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit Seitens Igeltec Computer entstanden ist, beschränkt sich auf das Einspielen von Backups. Deren zeitnahe und vollständige Erstellung liegt in der Pflicht des Kunden und ist unerlässlich. Kann der Kunde kein Backup vorlegen, ist Igeltec Computer von jeglicher Haftung befreit. Festplatten die aus einem PC vom Auftraggeber ausgebaut werden, sind nur noch eingeschränkt brauchar/nutzbar, wenn diese per USB /SATA etc. oder als „zweite zusätzliche Festplatte "verwendet werden. (d.h.es können keine Programme von ihr gestartet werden, sondern nur die dort abgelegten Dateien sind nutzbar).
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Igeltec Computer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale Rechte und das einheitliche internationale Kaufrecht werden ausgeschlossen.
Soweit der Käufer Gewerbetreibender ist, wird hiermit Trier als Gerichtsstand für alle sich mittel- und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. In diesem Fall wird die unwirksame Klausel durch eine wirksame Klausel ersetzt, die der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall der Regelungslücke.
Igeltec Computer ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit diesem erhaltenen Daten über den Käufer im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und weiterverarbeitet werden.
Stand: Januar 2023